AGB

  1. Sofern im Rahmen dieser AGB personenbezogene Bezeichnungen verwendet werden, umfassen sie sämtliche Geschlechter gleichermaßen.
  2. Mit Vertragsunterfertigung kommt das Rechtsgeschäft gültig und verbindlich zustande. Wird käuferseitig die Anzahlung nicht geleistet, wirkt sich dies auf den aufrechten Bestand des Vertrags nicht aus. Nach Vertragsabschluss besteht kein Rechtsanspruch des Kunden auf Änderung des Vertragsinhalts, auf einen Umtausch oder auf einen Rücktritt ohne Vorliegen eines gesetzlichen Grundes. Ausgenommen hiervon sind Gewährleistungsansprüche wie Austausch oder Preisminderung. Das Küchenstudio haftet nicht für bloße Vermögensschäden welche durch Personen, für welche das Küchenstudio einzustehen hat, leicht fahrlässig herbeigeführt werden. Der Kunde haftet für die von ihm bekanntgegebenen Maße. Naturbedingte und handelsübliche Farb-, Maserungs- und Strukturabweichungen bei Holzoberflächen, Leder, Stein, lackierten Fronten und Textilien stellen keinen Mangel dar. Die Holzbezeichnung bezieht sich bei Kastenmöbeln auf die wesentlichen Flächen der Fronten und Seiten, die Mitverwendung anderer Holz-, Folien- oder Kunststoffarten ist handelsüblich und zulässig.
  3. Wenn es sich beim Kunden nicht um einen Konsumenten gemäß den Vorgaben des KschG handelt, gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Übergabe der Ware als vereinbart, trifft den Kunden die Beweislast, dass ein vom Küchenstudio zu vertretender Mangel anlässlich der Übergabe bereits vorhanden war und ist der Kunde verpflichtet, Mängel binnen 10 Tagen nach Übernahme bzw. nach Auftreten des Mangels schriftlich zu rügen.
  4. Bis zur vollständigen Berichtigung des Kaufpreises bzw. Werklohns ist der Kunde nicht berechtigt, Verfügungen über gelieferte Waren zu treffen bzw. dürfen diese nicht verschenkt, verkauft, verliehen oder verpfändet werden und bleiben diese alleiniges und unbeschränktes Eigentum des Küchenstudios. Sollte es zu gerichtlichen Pfändungen kommen, ist der Kunde verpflichtet, wirksame Schritte zu ergreifen, um die Einstellung bzw. Aufhebung dieser Exekutionsschritte zu setzen und das Küchenstudio zu verständigen. Im Falle des Verzugs des Kunden mit der Kaufpreis- und Werklohnzahlung ist das Küchenstudio neben der Geltendmachung der gesetzlichen Verzugszinsen dazu berechtigt, die Vertragserfüllung Zug um Zug gegen die Bezahlung zu verlangen. Trifft den Kunden am Verzug ein Verschulden, ist der dazu verpflichtet, dem Küchenstudio alle dadurch hervorgerufenen Nachteile (Lagerkosten, Abnutzung, Wertverlust, etc.) zu ersetzen. Sofern der Kunde seine Schuld in mehreren Teilbeträgen zu berichtigen hat, ist das Küchenstudio im Falle des Verzugs mit einem Teilbetrag angesichts des eintretenden Terminverlusts unter Setzung einer Nachfrist von 1 Woche dazu berechtigt, die gesamte aushaftende Schuld unter Anrechnung der geleisteten Zahlungen zu verlangen.
  5. Sofern die Lieferung und/oder Montage der Ware vereinbart ist, wird mit dem Kunden ein verbindlicher Termin akkordiert. Wird die Ware durch den Kunden zu diesem Termin trotz vertragskonformer Lieferung nicht übernommen, verpflichtet sich der Kunde, die ortsüblichen Kosten der neuerlichen Lieferung sowie die bis dahin anfallenden, ortsüblichen Kosten der Lagerung zu tragen.
  6. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform, wobei gegenüber Verbrauchern auch formlose Erklärungen von vertretungsbefugten Mitarbeitern des Küchenstudios Geltung haben. Zusatzarbeiten und Lieferungen, welche nicht im Vertrag enthalten sind, werden zu ortsüblichen Preisen in Rechnung gestellt.
  7. Silikonfugen sind Wartungsfugen und müssen vom Kunden in regelmäßigen Abstanden geprüft und gegebenenfalls erneuert werden. Geräte, aus denen Hitze und Dampf austreten, können insbesondere die angrenzenden Fronten, Korpusteile und Kanten schädigen, weshalb empfohlen wird, das jeweilige Gerät erst 30 Minuten nach Betriebsende zu öffnen. Verschüttete Flüssigkeiten müssen umgehend entfernt werden.
  8. Falls mehrere Personen als Kunde eines Vertrags auftreten, haftet jeder dieser Personen für den gesamten Kaufpreis bzw. Werklohn. Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung, welche in den Planungsvorgang eingebunden sind und mit deren Zustimmung die Lieferung und Montage von Küchenmöbel sowie Elektrogeräte in deren Objekt erfolgt (insbesondere Ehegatten, Lebensgefährten, Familienmitglieder oder Vermieter) haften ebenfalls für den gesamten Kaufpreis bzw. Werklohn.
  9. Die für die Auftragsabwicklung und Buchhaltung erforderlichen Daten des Kunden (insbesondere Name, Adresse, Auftrags- und Buchungsdaten) werden in der EDV des Küchenstudios gespeichert und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet.
  10. Die auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Verträge unterliegen österreichischem Recht bei Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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